Verrechnung

Ich ersuche Sie, das Therapiehonorar auf mein Konto zu überweisen. Sie bekommen von mir eine Honorarnote darüber ausgestellt.

Für Einzeltherapien gibt es einen Zuschuss der Krankenkassen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie an einer „krankheitswertigen Störung“ leiden und wir eine Diagnose bzw. einen Antrag bei der Krankenkasse stellen.

Es werden dann je nach Krankenkasse ca. ein Drittel bis die Hälfte der Therapiekosten zugeschossen.

Wenn Sie den Zuschuss der Krankenkasse in Anspruch nehmen möchten, ist schon nach der ersten Therapiestunde eine Untersuchung beim Praktischen Arzt von den Krankenkassen vorgeschrieben. Sie bekommen den Kassenzuschuss dann nachträglich bei Einreichung der Honorarnoten rückerstattet.

Im Bundesland Salzburg gibt es für PatientInnen mit geringem Einkommen auch Psychotherapie als Sachleistung mit geringem bzw. ohne Selbstbehalt. (www.arge-psychotherapie.at) Bei geringem Einkommen bezahlt die ARGE-Psychotherapie das Honorar und Sie überweisen lediglich den Selbstbehalt.

Meine Bankverbindung: IBAN AT03 2011 1000 3473 0281, BIC: GIBAATWWXXX, bei der Ersten Österreichischen Sparkasse, Konto lautend auf Irmgard Hajek